Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. HFH Präzisionsmechanik GmbH
Stand 01.11.2011
- Geltungsbereich
1.1 Nachstehende allg. Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil
aller Lieferungen und Leistungen der HFH –Präzisionsmechanik
GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
1.2 Abweichende mündliche Nebenabreden bestehen nicht
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als
lückenhaft erweist - Zustandekommen eines Vertrages
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und stellen lediglich eine
Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes dar.
Erst durch die Bestellung des Kunden kommt ein bindendes
Angebot zum Abschluss eines Vertrages zustande.
2.2 Ein Auftrag an uns gilt erst dann als angenommen, wenn wir die
Annahme des Auftrages schriftlich bestätigt haben.
2.3 Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen, die von
uns überlassenen oder in unserem Auftrag hergestellt werden,
bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. - Lieferzeit
3.1 Wenn in den Vertragsunterlagen für Lieferungen oder Leistungen
ein Datum oder eine Frist angegeben ist oder daraus ermittelt
werden kann, bezeichnet sich für die Fälligkeit der Lieferung.
Werden solche Lieferfristen oder Liefertermine schuldhaft nicht
eingehalten, ist der Kunden berechtigt, uns eine angemessene
Nachfrist zu setzen und nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen gemäß
Ziffer 3.3. Für Fristen und Termine, die keinesfalls überschritten
werden dürfen (Fixgeschäfte), muss diese Eigenschaft ausdrücklich
und unmissverständlich vereinbart sein.
3.2 Sollten wir infolge höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie z.B.
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Krieg, Beeinträchtigung
der Verkehrsmittel sowie Verzögerungen der Auslieferung
wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich
auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss
sind, an der Lieferung gehindert sein, sind wir berechtigt, nach
Behebung der Hindernisse zu liefern. Das gilt auch, wenn die
Umstände bei Unterliefern eintreten.
3.3 Unsere Schadenersatzpflicht wegen Verzuges im Fall leichter
Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag in Höhe von 30% des
vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder
eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. - Preis und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise verstehen sich ab unserem Lager ohne Verpackung,
soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Zu den
Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe hinzu. Die Kosten für die Auslieferung der Ware bzw. deren
Versand trägt der Kunde. Sämtliche zusätzliche Leistungen,
insbesondere das Aufstellen und die Montage bzw. der Anschluss
des Liefergegenstandes werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.2 Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 30 Tage nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. - Aufrechnung
Aufrechnungsreche stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. - Versand, Gefahrtragung, Erfüllungsort
6.1 Erfüllungsort für unsere Leistungen gegenüber Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichenrechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unserer Gesellschaft.
6.2 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als
den Erfüllungsort versandt (Versendungskauf), geht die Gefahr mit
der Übergabe an die Transportperson über. Das gilt auch bei
Versendung der Ware innerhalt des gleichen Ortes und für den
Fall, dass wir die Ware mit eigenen Transportmitteln
transportieren.
6.3 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden und
Transportverluste erfolgt nur auf Wunsch des Kunden und auf
dessen Rechnung - Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung der Ware unser Eigentum. Handelst es sich bei dem
Kunden um einen Kaufmann, so bleiben alle von uns gelieferten
Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der
gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehender
Forderungen unser Eigentum.
7.2 Der Kunden ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht
gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde
bereits jetzt in ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen
Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab.
Wir nehmen diese Abtretung des Kunden schon jetzt an.
7.3 Wir sind auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung bzw.
Freigabe der Sicherheiten verpflichtet, wenn der Wert der uns
gegebenen Sicherheiten in Höhe unserer Forderung insgesamt um
mehr als 10% übersteigt.
7.4 Wir ermächtigen den Kunden widerruflich zur Einziehung der an
uns abgetreten Forderungen bzw. Forderungsteile. Diese
Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der
Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt
7.5 Von Zwangsvorstreckungsmaßnahmen Dritter in die
Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetreten Forderungen hat
der Kunden uns unverzüglich unter Übergabe der für Intervention
notwendigen Unterlagen zu unterrichten - Gewährleistung
8.1 Hat die Ware bei der Auslieferung Mängel, die auch bei
oberflächlicher Betrachtung erkennbar sind, so sind diese durch
schriftliche Mängelanzeige spätestens innerhalt einer Frist von
fünf Arbeitstagen zu rügen. Nach Ablauf der Frist erlischt unsere
Gewährleistungspflicht, wenn der Kunde den Mangel nicht formund fristgerecht gerügt hat
8.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl
zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)
berechtigt.
8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind wir zur Nacherfüllung
nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über
angemessen Fristen aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der
Kunden nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
8.4 Wir leisten für unsere Ware Gewähr für die Zeit von einem Jahr.
Die Frist beginnt mit der Übergabe der Sache an den Kunden.
Darüber hinausgehende Garantieerklärungen des Herstellers oder
unserer Lieferanten bleiben hiervon unberührt.
8.5 Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere
Schadenersatzansprüche einschließlich entgangen Gewinn oder
wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen
8.6 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruht soweit bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
8.7 Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. - Rechtswahl
Die Rechtsbeziehung zwischen den Kunden, auch ausländischen, und
uns, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen. - Gerichtsstandsvereinbarung
Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögens ist, der Sitz unserer Gesellschaft.